LohnStudio
Schweizer Lohnabrechnung — vollständig auf dem Gerät
Datenschutzerklärung
Stand: 05.09.2026
LohnStudio rechnet Löhne nach Schweizer Recht ab — und zwar ausschliesslich auf Ihrem Gerät. Es gibt keinen Server, kein Benutzerkonto, keine Anmeldung und keine Netzwerkverbindung. Wir als Entwickler erhalten keine einzige Ihrer Angaben.
Kurz gesagt
LohnStudio erhebt keine Daten. Keine Server, kein Benutzerkonto, keine Anmeldung, keine Netzwerkverbindung. Keine Analyse, keine Statistik, keine Werbung, keine Tracker, keine Absturzberichte an uns. Alles, was Sie eingeben, bleibt in einer Datei im Ordner der App auf Ihrem Gerät.
Welche Daten verarbeitet die App?
Alle Angaben stammen von Ihnen; die App erhebt nichts von sich aus. Verarbeitet werden:
- Firmenangaben: Name, Adresse, UID, Angaben zur Ausgleichskasse und zu den Versicherungen, Beitragssätze.
- Angaben zu Mitarbeitenden: Name, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, IBAN, Pensum, Ein- und Austrittsdatum, Zivilstand und Tarifangaben für die Quellensteuer.
- Lohn- und Abwesenheitsdaten: Löhne, Zulagen, Spesen, Abzüge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, UVG, KTG, Quellensteuer) sowie Ferien-, Krankheits- und Unfallabwesenheiten.
AHV-Nummer, Geburtsdatum, IBAN und Lohnangaben sind besonders schützenswerte Personendaten. Sie werden ausschliesslich zur Berechnung und Ausgabe der Lohnabrechnung verwendet — nicht ausgewertet, nicht profiliert, nicht weitergegeben.
Speicherort: eine Datei im geschützten Ordner der App auf Ihrem Gerät. Wir empfehlen, das Gerät mit Code bzw. Passwort und — auf dem Mac — mit FileVault zu schützen; das ist der wirksamste Schutz für diese Datei.
Wohin gehen diese Daten?
Nirgendwohin.
Die App baut keine Verbindung ins Internet auf. Es gibt keinen Server von uns, keine Cloud-Synchronisation und keine Schnittstelle zu Dritten. Ihre Daten verlassen das Gerät nur dann, wenn Sie sie selbst herausgeben:
- wenn Sie eine Lohnabrechnung als PDF exportieren, drucken oder verschicken,
- wenn Sie das Buchhaltungsjournal als CSV exportieren,
- wenn Sie eine Zahlungsdatei für das E-Banking erzeugen und in Ihr Bankportal hochladen.
Was mit einer solchen Datei danach geschieht — E-Mail, Drucker, Cloud-Ordner, Bank —, bestimmen ausschliesslich Sie. Ab diesem Moment gelten die Datenschutzbestimmungen des Dienstes, den Sie dafür wählen. Bitte versenden Sie Lohnabrechnungen nicht unverschlüsselt an offene Verteiler.
Backups
Wenn auf Ihrem Gerät iCloud-Backup (iOS) oder Time Machine bzw. ein anderes Backup (macOS) eingeschaltet ist, kann die Datendatei von LohnStudio in dieses Backup gelangen. Das ist eine Einstellung Ihres Geräts, nicht eine Funktion der App — die App sichert von sich aus nichts und wir haben auf ein solches Backup keinen Zugriff.
Ein Backup ist sinnvoll: Geht das Gerät verloren, sind sonst auch die Lohnunterlagen weg, die Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zehn Jahre aufbewahren müssen. Wollen Sie es dennoch nicht, schalten Sie die Sicherung für LohnStudio in den Systemeinstellungen ab und legen Sie stattdessen selbst regelmässig eine Kopie an einem sicheren Ort ab.
Ihre Rechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenherausgabe richten sich immer an die Stelle, die Daten bearbeitet. Bei uns liegen keine Daten aus LohnStudio — deshalb gibt es uns gegenüber nichts zu verlangen, und eine Auskunft könnten wir gar nicht erteilen.
Sie üben Ihre Rechte direkt in der App aus, jederzeit und ohne uns:
- alle erfassten Daten einsehen,
- sie ändern oder korrigieren,
- sie als PDF oder CSV exportieren — das ist zugleich Ihre Datenherausgabe,
- einzelne Datensätze oder mit dem Entfernen der App alles vollständig löschen.
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung dazu finden Sie unter «Daten löschen» oben auf dieser Seite.
Verantwortlich für die Datenbearbeitung
LohnStudio ist dafür lediglich ein lokales Werkzeug auf Ihrem Gerät, vergleichbar mit einer Tabellenkalkulation. Wir sind weder Auftragsbearbeiter noch Empfänger dieser Daten, weil sie uns nie erreichen. Ein Auftragsbearbeitungsvertrag ist deshalb nicht nötig und wäre gegenstandslos.
Als verantwortliche Stelle obliegt Ihnen insbesondere:
- Ihre Mitarbeitenden darüber zu informieren, welche Daten Sie zu welchem Zweck bearbeiten;
- nur so viele Daten zu erfassen, wie die Lohnabrechnung tatsächlich erfordert;
- das Gerät und die exportierten Dateien angemessen zu schützen (Gerätecode, FileVault, keine offenen Verteiler);
- Lohnunterlagen zehn Jahre aufzubewahren (Art. 958f OR) und Auskunftsbegehren Ihrer Mitarbeitenden selbst zu beantworten.
Verantwortlich für die App selbst — also für ihre Bereitstellung, ihre Funktionsweise und diese Erklärung — ist:
- Firma
- Babala Özdemir (Einzelunternehmen)
- Adresse
- Unterer Rainweg 22
4414 Füllinsdorf
Schweiz - info@babala.ch
- Telefon
- 076 222 45 99
- UID
- CHE-322.105.560
- App-Kennung
- iOS und macOS · ch.babala.lohnstudio
Kontakt
Fragen zur App, zu dieser Erklärung oder zur Berechnung beantworten wir gerne. Bitte senden Sie uns dabei keine Lohn- oder Mitarbeitendendaten mit — wir brauchen sie nicht und wollen sie nicht erhalten.
E-Mail: info@babala.ch · Telefon: 076 222 45 99
Stand dieser Erklärung: 4. September 2026. Wir passen sie an, wenn sich die App oder die Rechtslage ändert; massgebend ist die jeweils hier veröffentlichte Fassung.
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